Sozialrecht: Privat genutzter Dienstwagen
Nutzungsvorteil eines privat genutzten Dienstwagens
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Der Nutzungsvorteil eines privat genutzten Dienstwagens beträgt monatlich pauschal 1 Prozent des Listenpreises. Damit sind alle Privatfahrten abgegolten, nicht aber die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie die nicht als Werbungskosten absetzbaren Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Zusätzlich anzusetzen sind
· monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung (auch Zweitwohnung) und Arbeitsstätte (unabhängig davon, wie oft das Fahrzeug genutzt wird) sowie
· 0,002 Prozent des Listenpreises je Fahrt und Entfernungskilometer bei mehr als einer Familienheimfahrt pro Woche.
Bei privat genutzten Dienstwagen ist anstelle der Ansetzung von Pauschalwerten die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach den tatsächlichen Kosten nur bei Führung eines Fahrtenbuchs zulässig. Aus den Aufzeichnungen muss die Ermittlung der Gesamtkosten, wie Benzin, Wartung, Pflege, gegebenenfalls Unfallkosten sowie die Anzahl der Gesamtkilometer und die Aufteilung der dienstlichen und privat gefahrenen Kilometer (dazu gehören auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für Familienheimfahrten) klar erkennbar und entsprechend zu belegen sein.
Wir beraten und vertreten Sie bei allen sozial- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.
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