Im Medizinrecht beraten und vertreten wir Sie u.a. in folgenden Bereichen:
·Ansprüche aus dem Behandlungsvertrag, insbesondere Arzthaftung ·Ansprüche gegen privaten Krankenversicherer und gesetzliche Krankenkassen ·Ansprüche gegen private und gesetzliche Pflegeversicherungen ·Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, Psychotherapeutenrecht ·Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht ·Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe ·Vergütungsrecht der Heilberufe ·Krankenhausrecht ·Chefarztvertragsrecht ·Arzneimittel- und Medizinprodukterecht ·Apothekenrecht
Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Teilhabe am Leben in der Gesellschaft - Finalitätsprinzip - Zustand nach Tumorentfernung - Heilungsbewährung - abgrenzbare und nennenswerte Schäden an anderen Organen
Wir beraten u.a.: Arbeitsentgelt vor der Insolvenz / Insolvenzgeld / Arbeitsentgelt während der Insolvenz / Freistellung während der Insolvenz / Urlaub während der Insolvenz / Kündigung während der Insolvenz / Betriebsübergang während der Insolvenz
Liegen Bereitschaftszeiten der Rettungssanitäter in wechselnden Arbeitsschichten, arbeiten die Arbeitnehmer „ununterbrochen“ im Sinne von § 7 Abs. 1 TVöD und haben deshalb Anspruch auf die Wechselschichtzulage.
Bundesverfassungsgericht wird nicht nur die Hartz-IV-Leistungen für Kinder, sondern auch die von Erwachsenen und damit die Berechnungsgrundlage für die Sozialhilfe überprüfen.
Hat ein bevollmächtigter Vertreter der Gewerkschaft die verspätete Klageerhebung verschuldet, kann die Klage nicht nachträglich zugelassen werden. Der Arbeitnehmer muss sich das Verschulden des Gewerkschaftsvertreters zurechnen lassen.